Hornissen
Hornissen sind nach der Bundesartenschutzverordnung und §44 Bundesnaturschutzgesetz besonders streng geschützt und dürfen nur aus wichtigen Gründen durch fach- und sachkundige Personen umgesiedelt werden.
Eine Umsiedlung muss jedoch vorab,
gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz, beantragt werden.
Wurde der Antragt bewilligt und es liegt eine Genehmigung vor,
können Umsiedlungsarbeiten beginnen.
Für den Westerwaldkreis habe ich eine Dauergenehmigung für Umsiedlungsarbeiten.
Ist eine Umsiedlung nicht möglich und das Hornissenvolk muss abgetötet werden, muss auch dies bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Das Abtöten eines Hornissenvolks darf jedoch nur durch einen entsprechend ausgebildeten Schädlingsbekämpfer durchgeführt werden und ist äußerst kostspielig.
Wie auch immer die Situation bei Ihnen aussieht, rufen Sie mich an und wir finden zusammen die beste Lösung!
Gern können wir auch präventiv tätig werden, um zu vermeiden,
dass Nester an altbekannten Stellen neu gebaut werden.