Wespen
Wespen sind gemäß §39 Bundesnaturschutzgesetz geschützt und dürfen nur durch fach- und sachkundiges Personal umgesiedelt werden.
Im Gegensatz zur Umsiedlung von Hornissen, muss die Umsiedlung von Wespen im Vorfeld nicht beantragt werden, sodass die Umsiedlung schneller beginnen kann und kein bürokratischer Aufwand entsteht.
In Deutschland begegnen wir meistens 9 Wespenarten.
Von diesen 9 Arten werden dem Menschen oftmals nur 2 lästig.
Dies hat wiederum zur Folge, dass die Umsiedlung von Wespen in vielen Fällen gar nicht nötig ist, wenn die Betroffenen aufgeklärt und z.B. die Anflugrichtung der Wespen, durch einfach technische Maßnahmen, vom Menschen abgelenkt wird.
So kann der kurze Lebenszyklus eines Wespenvolks (Mai-Oktober) entspannt ertragen werden.
Folgende Verhaltenstipps machen das Zusammenleben von Mensch und Wespe zusätzlich einfacher:
1. Wespen stechen, wenn die sich bedroht fühlen. Deshalb sollte:
2. Von hektischen Bewegungen abgesehen und Ruhe bewahrt werden.
3. Weiterhin sollten die Tiere nicht weggepustet werden.
4. Kindern nach dem Essen den Mund abwischen.
5. Lebensmittel & Getränke sollten im Freien immer abgedeckt werden.
6. Getränke vor dem Trinken auf Wespen kontrollieren.
Sollten Sie weitere Fragen oder Sorgen haben, dürfen Sie mich gern anrufen und wir finden zusammen die perfekte Lösung.
Gern können wir auch präventiv tätig werden, um zu vermeiden,
dass Nester an altbekannten Stellen neu gebaut werden.